Die beschwerdeführende KG ist in der Zementproduktion tätig und ermittelt ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 1992 eine "Rückstellung für Abräumkosten" in Höhe von 8,580.000 S sowie im Jahr 1993 eine "Rückstellung für Rohstoffsicherung" in Höhe von 9,900.000 S zu Unrecht gewinnmindernd geltend gemacht habe. Zur "Rückstellung für Abräumkosten" ist dem Betriebsprüfungsbericht zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wiewohl für die Streitjahre 1992 und 1993 die durch das SteuerreformG 1993, BGBl. Nr. 818/1993, geschaffene, die Bildung von Rückstellungen beschränkende Bestimmung des § 9 Abs. 1 EStG 1988 noch nicht in Geltung war, ist der Verwaltung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist auf dem Gebiet der Erdölbevorratung tätig. Anlässlich einer Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe 1996 erstmals eine Rückstellung für Instandsetzung in Höhe von rund S 8 Mio steuerlich wirksam gebildet. Die Rückstellungsbildung sei mit den alle sechs Jahre erfolgenden "wiederkehrenden Prüfungen" im Sinne des § 14 der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr. 240/1991... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlic... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 Z3 idF 1993/818; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten konnte für das Streitjahr 1993 nach der hg. Rechtsprechung und für die Streitjahre 1994 und 1995 gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der Fassu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 Z3 idF 1993/818; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten konnte für das Streitjahr 1993 nach der hg. Rechtsprechung und für die Streitjahre 1994 und 1995 gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der Fassu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übernimmt als Organträger auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages die Gewinne und Verluste ihrer Organgesellschaft. In der Bilanz für das Streitjahr bildete die Beschwerdeführerin eine Investitionsrücklage im prozentuellen Höchstausmaß von 10 %, wobei sie zu deren Berechnung den von ihr erzielten Gewinn um den Beteiligungsverlust der Organgesellschaft kürzte. Auf Grund der Ergebnisse einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Es steht dem Steuerpflichtigen gemäß § 9 Abs 1 EStG 1988 idF vor BGBl Nr 818/1993 unter bestimmten, in dieser gesetzlichen Bestimmung genannten Voraussetzungen frei, eine steuerfreie Rücklage im Ausmaß bis zu 10 % des (adaptierten) Gewinnes zu bilden. Dabei ist es seiner Disposition überlassen, in welcher Höhe er d... mehr lesen...
In den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 1993 und 1994 bildete die Beschwerdeführerin erstmals Rückstellungen unter der Bezeichnung "Abfertigung für Handelsvertreter". Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat die Prüferin die Auffassung, der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 24 des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der selbständigen Handelsvertreter, BGBl. 88/93, (nachfolgend: HVertrG 1993) stehe wirtschaftlich einer Einmalvergütung für alle künftig vo... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH hat ihren Geschäftsführern WR (geboren 1947) und MR (geboren 1949) mit Vereinbarung vom 1. Jänner 1986 rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, dass sie ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Betriebspension (in konkret festgelegter Höhe) erhalten werden. Im Dezember 2000 vereinbarte die Beschwerdeführerin mit ihren Geschäftsführern, dass die gegebene Pensio... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH hat ihren Geschäftsführern WR (geboren 1947) und MR (geboren 1949) mit Vereinbarung vom 1. Jänner 1986 rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, dass sie ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Betriebspension (in konkret festgelegter Höhe) erhalten werden. Im Dezember 2000 vereinbarte die Beschwerdeführerin mit ihren Geschäftsführern, dass die gegebene Pensio... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3;HVertrG 1993 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Einer wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit steht es entgegen, wenn die Verpflichtung mit den dem Unternehmer erst in der Zukunft erwachsenden Vorteilen verknüpft ist. Der Ausgleichsanspruch de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG iVm § 6 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend ist, nur s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren eine GmbH und ist in der Folge (zum 1. Jänner 1999) in eine AG umgewandelt worden. Am 1. April 1993 schloss die Beschwerdeführerin mit BB einen Handelsvertretervertrag hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin erzeugten Produkte. In Punkt IX Abs. 5 wurde festgelegt, dass dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Vertrages durch die Beschwerdeführerin ein Provisionsanspruch für von ihm eingeleitete und vorbereitete Geschäfte, die b... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 hängt (vergleichbar dem Anspruch nach § 89 b des deutschen HGB) - aus der Sicht des Han... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Einer wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit steht es entgegen, wenn die Verpflichtung mit den dem Unternehmer erst in de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Bei einer drohenden Verbindlichkeit mit über mehrere Perioden verteilter wirtschaftlicher Verursachung ist eine Rückstellung laufend in den Jahren der wirtschaftlichen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb chemisch-pharmazeutischer Produkte. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, eine Rückstellung für drohende Verluste aus den von ihr abgeschlossenen Lehrlingsverträgen zu bilden. Das Finanzamt versagte der von der Beschwerdeführerin im Streitjahr vorgenommenen gewinnwirksamen Zuführung zur Rückstellung für Lehrlingsausbildu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb chemisch-pharmazeutischer Produkte. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, eine Rückstellung für drohende Verluste aus den von ihr abgeschlossenen Lehrlingsverträgen zu bilden. Das Finanzamt versagte der von der Beschwerdeführerin im Streitjahr vorgenommenen gewinnwirksamen Zuführung zur Rückstellung für Lehrlingsausbildu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 17.3.1994, 91/14/0001, ausgeführt hat, rechtfertigt der Umstand, dass die Arbeitsleistungen der Lehrlinge hinter den Ausbildungskosten zurückbleiben noch nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste. Es seien vielmehr auch andere wirtschaftliche Vorteile, die der Abschluss der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 17.3.1994, 91/14/0001, ausgeführt hat, rechtfertigt der Umstand, dass die Arbeitsleistungen der Lehrlinge hinter den Ausbildungskosten zurückbleiben noch nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste. Es seien vielmehr auch andere wirtschaftliche Vorteile, die der Abschluss der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Im Zuge einer im Jahr 1995 bei ihr durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, sie habe unter dem Titel "Rekultivierung" Rückstellungen gebildet (1992: S 430.000,--, 1993: S 860.000,--), die sich als unberechtigt erwiesen. Die Rückstellungen stünden im Zusammenhang mit dem Bestandvertrag über eine Liegenschaft (Gst. 126/2), auf welcher die Beschwerdeführerin eine Tankstelle betreibe. Sie habe keine Erdreichuntersuchu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Liegen keine Umweltschäden vor, kann eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden nicht gebildet werden. Wenn ua von einer "potenziellen Beeinträchtigung" des Bodens gesprochen wird, ist zu entgegnen, dass die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Voraussetzung hat, dass ernsthaf... mehr lesen...
Bei dem Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit als "Import, Großhandel" bezeichnet und seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, fand für den Zeitraum 1987-1989 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei wurden unter anderem verschiedene als "Werbungskosten" bezeichnete Weihnachtsgeschenke an Kunden bzw. Verkäufer, die für das Jahr 1988 als Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, nicht als solche anerkannt (Tz 13 des Prüfungsberichtes). Es handelte sich um 150 Stück Leder... mehr lesen...