RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs2;
EStG 1988 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Verzicht auf eine bereits gebildete Investitionsrücklage iSd § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung stellt eine Bilanzänderung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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