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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Rechtssatz
Der Verzicht auf eine bereits gebildete Investitionsrücklage iSd § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung stellt eine Bilanzänderung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X06Im RIS seit
11.07.2001