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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Falle eines Rettungserwerbes gem § 9 GrEStG 1955 ist dann, wenn dem Erwerber zwei oder mehrere Pfandrechte an der versteigerten Liegenschaft zustehen, bei allen diesen Pfandrechten auf den Betrag, den der Erwerber "für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat", und nicht etwa auf einen diesen Betrag allenfalls übersteigenden "Wert" abzustellen (Hinweis E 30.3.1967, 1452/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160078.X07Im RIS seit
16.10.1986