RS Vwgh 1991/3/7 90/16/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1991
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/06 Verkehrsteuern

Norm

EO §183;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;
GrEStG 1955 §1 Abs2;
GrEStG 1955 §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1991/9, 651;

Rechtssatz

Es ist nicht verfehlt, beim - der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 unterliegenden - treuhändigen Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren von einem Grundbeschaffungsauftrag zu sprechen, weil der Treugeber den Treuhänder mit der Verschaffung des Grundstückes nicht nur durch einen - der Grunderwerbsteuer auf Grund des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 unterliegenden - Kaufvertrag beauftragen kann. Da sowohl der Kaufvertrag oder der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren als auch der Treuhandvertrag je einen selbständigen grunderwerbsteuerbaren Rechtsvorgang darstellen, ist auch die Frage einer allfälligen Abgabenfreiheit für jeden der beiden Erwerbsvorgänge gesondert zu prüfen. (Hinweis E 22.10.1976, 1995/75, VwSlg 5032 F/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160021.X01

Im RIS seit

07.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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