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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §183;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1991/9, 651;Rechtssatz
Es ist nicht verfehlt, beim - der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 unterliegenden - treuhändigen Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren von einem Grundbeschaffungsauftrag zu sprechen, weil der Treugeber den Treuhänder mit der Verschaffung des Grundstückes nicht nur durch einen - der Grunderwerbsteuer auf Grund des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 unterliegenden - Kaufvertrag beauftragen kann. Da sowohl der Kaufvertrag oder der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren als auch der Treuhandvertrag je einen selbständigen grunderwerbsteuerbaren Rechtsvorgang darstellen, ist auch die Frage einer allfälligen Abgabenfreiheit für jeden der beiden Erwerbsvorgänge gesondert zu prüfen. (Hinweis E 22.10.1976, 1995/75, VwSlg 5032 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160021.X01Im RIS seit
07.03.1991Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009