1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 15. Mai 2020 wurde u.a. festgehalten, im Unternehmen der Revisionswerberin würden Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverträgen für Verlustfilialen für den Zeitraum ohne Kündigungsmöglichkeit durch die Revisionswerberin gebildet. Zur Berechnung der Höhe dieser Rückstellung treffe die Außenprüfung keine Feststellungen. Aus Sicht der Revisionswerberin werde eine verlustverursachende Miete durch den nicht kostendeckend... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5EStG 1988 §6EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Erwartete Gewinne aus schwebenden Geschäften sind in der Bilanz nicht auszuweisen, da Gewinne erst auszuweisen sind, wenn diese durch Erbringung der Leistung realisiert sind. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind hingegen als Rückstellungen auszuweisen und damit zu "antizipieren". ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5EStG 1988 §6EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Entsprechend den Teilwertvermutungen kann bei einem Unternehmer angenommen werden, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich für ein Wirtschaftsgut nicht mehr aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2005/15/0073; 3.2.2022, Ra 2020/15/0118). In gleic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/15/0005 E 29. März 2017 RS 3 Stammrechtssatz Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung jener Periode zugewiesen werden, in welcher sich die U... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Im Allgemeinen ist jedes einzelne schwebende Geschäft für sich darauf zu prüfen, ob daraus ein Verlust droht. Einheitlich zu beurteilen sind aber jene Geschäfte, die unmittelbar aufeinander bezogen abgeschlossen wurden (vgl. VwGH 27.4.2020, Ra 2020/15/0014, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der deutsche Bundesfinanzhof hat (bei damals vergleichbarer Rechtslage) betreffend beschaffungsseitige Mietverträge dargelegt, dass der Wert der Mietzinszahlung dem Wert des Sachleistungsanspruches gegenüberzustellen ist, den die Mietsache zum Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens leistet. Im Regelfall ist eine Bewertung dieses ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war in den Streitjahren 2010 bis 2013 Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH (Beteiligung 100%, monatlicher Geschäftsführerbezug 4.000 €) und der Y GmbH (Beteiligung 40%, monatlicher Geschäftsführerbezug 10.000 €). Die Einkünfte aus der selbständigen Geschäftsführertätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 durch Betriebsvermögensvergleich. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit machte er in den Jahren 2010 bis 20... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war in den Streitjahren 2010 bis 2013 Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH (Beteiligung 100%, monatlicher Geschäftsführerbezug 4.000 €) und der Y GmbH (Beteiligung 40%, monatlicher Geschäftsführerbezug 10.000 €). Die Einkünfte aus der selbständigen Geschäftsführertätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 durch Betriebsvermögensvergleich. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit machte er in den Jahren 2010 bis 20... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. März 2010 wurde das Bestehen einer Unternehmensgruppe zwischen der mitbeteiligten Partei (einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Gruppenträgerin und mehreren Gruppenmitgliedern ab der Veranlagung 2009 festgestellt. 2 Mit Bescheiden vom 14. November 2012 wurde das Einkommen des Gruppenträgers festgestellt und die Körperschaftsteuer 2011 für die Gruppe festgesetzt. Mit Bescheid vom 18. Dezember 2012 wurde der Feststellungsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/15/0005 E 29. März 2017 RS 3 Stammrechtssatz Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung jener Periode zugewiesen werden, in welcher sich die U... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4EStG 1988 §9 Abs3
Rechtssatz: Drohverlustrückstellungen sind anzusetzen, wenn aus konkreten Geschäftsfällen ein Verpflichtungsüberhang droht. Der Abgabepflichtige hat dazu gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 konkrete Umstände nachzuweisen, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Im Allgemeinen ist jedes einzelne schwebende Geschäft für sich darauf zu prüfen, ob daraus ein Verlust droht (vgl. Doralt, EStG12, § 9 Tz 37). Eine Qualifizierung mehrerer Rechtsgeschäfte als einheitliches Rechtsgeschäft ist aber jedenfalls dann geboten, wenn ein unmittelbarer zeitlicher (und betraglicher) Zusammenhang zwischen de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/15/0005 E 29. März 2017 RS 5 (hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Einheitlich zu beurteilen sind jene Geschäfte, die unmittelbar aufeinander bezogen abgeschlossen wurden. So sind insbesondere die Vereinbarung über ein Swapgeschäft zusammen mit dem zur Währungsabsicherung dieses Geschäftes abges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Drohverlustrückstellung kann nicht darauf gestützt werden, dass eine - bewusst gewählte - langfristig vereinbarte Fixverzinsung zu höheren Zinszahlungen führt als es bei einer variablen Verzinsung der Fall gewesen wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150014.L07 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft. In den Streitjahren ermöglichte sie - nach den unbestrittenen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Arbeitnehmer/inne/n, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an zwei mehrjährig laufenden Stock Option Programmen (SOP 2005 und SOP 2009), wonach diesen (nach jährlich wiederkehrender Festlegung der jeweils tatsächlich bezugsberechtigten Personen durch ein Komitee) unentgeltlich ... mehr lesen...
1 Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts war der vormalige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer B zu 75% am Stammkapital der mitbeteiligten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Zweitrevisionswerberin (B GmbH; in der Folge als Mitbeteiligte bezeichnet) beteiligt und ihr Geschäftsführer. Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 24. Juni 2008 brachte B seinen Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandbetrieb unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Artikels III U... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung der beschwerdeführenden Partei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist (S). Die (beschwerdeführende Partei) wurde Ende 2001 gegründet. Die Tätigkeit des bisherigen Einzelunternehmens (S) wird ab diesem Zeitpunkt von der (beschwerdeführenden Partei) durchgeführt (...) Von der Gesellschaft mbH wurden sämtliche Dienstnehmer des Einzelunternehmens übernomm... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass vom geprüften Unternehmen "seit 2000 (erstmalig!) neben einer Rückstellung für Provisionen aus den Lieferungen des Monates Dezember auch eine Rückstellung für den Auftragsstand" dotiert werde, der zum jeweiligen Bilanzstichtag gegeben sei "(also wenn noch keine Lieferungen vorliegen)". Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen erst dan... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 3(Gleiches gilt im vorliegenden Fall, in welchem die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Provisionsansprüche der Handelsvertreter für zwar schon vermittelte, aber noch nicht ausgeführte und erst in späteren J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der vom EStG vorgegebene Rückstellungsbegriff ist auch für die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 maßgebend (Hinweis E 25. September 2001, 95/14/0098). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008150106.X02 Im RIS seit 12... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrem zu 25 % beteiligten Geschäftsführer Johann D, geboren am 27. Mai 1948, mit Wirkung ab 1. Jänner 1992 eine betriebliche Pensionszusage erteilt, wonach ihm im Wesentlichen eine monatliche Pension von 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges gewährt werden sollte. Gemäß § 1 Z 1 der Pensionszusage sei die Betriebspension keine Gesamtpension, weshalb insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf die Betriebspension nicht angerechnet w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrem zu 25 % beteiligten Geschäftsführer Johann D, geboren am 27. Mai 1948, mit Wirkung ab 1. Jänner 1992 eine betriebliche Pensionszusage erteilt, wonach ihm im Wesentlichen eine monatliche Pension von 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges gewährt werden sollte. Gemäß § 1 Z 1 der Pensionszusage sei die Betriebspension keine Gesamtpension, weshalb insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf die Betriebspension nicht angerechnet w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zusage einer Rente allein stellt noch keinen Pensionsanspruch dar. Eine Anwartschaft auf eine künftige Pension ist nämlich dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0099 E 9. September 2004 RS 1
(hier ohne dritten und letzten Satz) Stammrechtssatz Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988).... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zusage einer Rente allein stellt noch keinen Pensionsanspruch dar. Eine Anwartschaft auf eine künftige Pension ist nämlich dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0099 E 9. September 2004 RS 1
(hier ohne dritten und letzten Satz) Stammrechtssatz Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988).... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gewährt auf Grund der Betriebsvereinbarungen vom 27. Oktober 1978 und vom 16. März 1994 betriebliche Pensionsleistungen. Auf Grund schwer wiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten hob sie im Jahr 1996 das Pensionsstatut auf. Alle aktiven Dienstnehmer erhielten eine Barabfindung im vereinbarten Umfang. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde eine Nac... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gewährt auf Grund der Betriebsvereinbarungen vom 27. Oktober 1978 und vom 16. März 1994 betriebliche Pensionsleistungen. Auf Grund schwer wiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten hob sie im Jahr 1996 das Pensionsstatut auf. Alle aktiven Dienstnehmer erhielten eine Barabfindung im vereinbarten Umfang. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde eine Nac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z2;KommStG 1993 §5;
Rechtssatz: Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Unter dem Begriff "Pensionsabfindung", "Abfindung von Pensionen" sind demnach Zahlungen zu verstehen, die in Abgeltung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z2;KommStG 1993 §5;
Rechtssatz: Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Unter dem Begriff "Pensionsabfindung", "Abfindung von Pensionen" sind demnach Zahlungen zu verstehen, die in Abgeltung ... mehr lesen...