Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 lita;
Rechtssatz: Lohnnachzahlungen nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 stellen Zahlungen von Normalarbeitslohn dar, deren Besonderheit darin besteht, dass sie nicht zeitgerecht als laufender Arbeitslohn zur Auszahlung gelangen, weil besondere Umstände einer zeitgerechten Auszahlung entgegenstehen. Es handelt sich um die Zahlung von Arbeitslohn, ... mehr lesen...
Walter M (geboren 24. Oktober 1938) war zu 58%, Adelheid M (geboren 20. Jänner 1942) zu 31% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligt (sie waren auch deren Geschäftsführer), als ihnen diese am 20. Dezember 1993 schriftliche Pensionszusagen machte. Nach der Pensionsvereinbarung sollte Walter M für den Fall des Austrittes aus der aktiven selbständigen Geschäftsführungstätigkeit mit Erreichen des 65. Lebensjahres, Adelheid M für den Fall des Austrittes aus der aktiven selbständigen Gesch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 nur dann vor, wenn die Zahlungen in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). Die Abgeltung einer bloßen Pensions... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;
Rechtssatz: Sind sämtliche Voraussetzungen, die für den Pensionsanspruch vereinbart sind, bereits erfüllt, ist der Anspruch entstanden, und zwar auch dann, wenn die tatsächlichen Pensionszahlungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt einsetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001150165.X0... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer stand im Zeitraum vom 1. April 1992 bis 31. März 1994 als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis zur T AG, der Rechtsvorgängerin der erstbeschwerdeführenden Aktiengesellschaft. Im Ergebnis einer bei der T AG durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass dem Zweitbeschwerdeführer ein Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen worden, eine Versteuerung als Sachbezug aber unterblieben sei. Weiters ist dem Prüfungsbericht zu entnehmen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines der Fälle des § 67 Abs. 8 EStG 1988 hat die Versteuerung mit dem Belastungsprozentsatz - und nicht gemäß Abs. 6 legcit - zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Von einer "freiwilligen Abfertigung" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen. Derartige Zahlungen fallen unter die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG 1988 (Hinweis E 18. März 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vergleichssummen (von solchen kann allerdings nur gesprochen werden, wenn strittige in der Vergangenheit angehäufte Bezüge zumindest mitbereinigt werden) hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 8. Juni 1988, 87/13/0262 und 88/13/0036, sowie E 26. Ju... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH hat ihren Geschäftsführern WR (geboren 1947) und MR (geboren 1949) mit Vereinbarung vom 1. Jänner 1986 rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, dass sie ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Betriebspension (in konkret festgelegter Höhe) erhalten werden. Im Dezember 2000 vereinbarte die Beschwerdeführerin mit ihren Geschäftsführern, dass die gegebene Pensio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0176 E 23. April 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der Anspruch auf (Betrie... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde anlässlich einer Lohnsteuerprüfung beim Beschwerdeführer festgestellt, dass an die Dienstnehmerin (und Ehefrau) des Beschwerdeführers Adelheid S. anläßlich der Beendigung ihres Dienstverhältnisses zum 31. Dezember 1999 ein Betrag von S 3,051.889,-- ausbezahlt und gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 versteuert worden sei. Der Prüfer habe die Ansicht vertreten, dass der nach dieser Bestimmung in Anspruch genommene begünstigte Steuersatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0176 E 23. April 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der A... mehr lesen...
Nach dem Bericht über eine Lohnsteuerprüfung betreffend den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1995 wurden den leitenden Angestellten der Beschwerdeführerin laut Dienstvertrag Zielerreichungsprämien (Bonifikationen) für das Erreichen von im vorhinein vereinbarten Zielsetzungen ausbezahlt. Für das jeweilige Geschäftsjahr sei diese Bonifikation am Letzten des Monates fällig, in dem das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres beschlossen werde. Die Auszahlung sei daher immer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 lita idF 1989/660;
Rechtssatz: Bei den Nachzahlungen und nachträglichen Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Sinn des § 67 Abs 8 lit a EStG 1988 handelt es sich um die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen hätte ausbezahlt werden sollen, wobei die rechtzeitige Ausza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 lita idF 1989/660;
Rechtssatz: Bei "Bonifikationen", welche dienstvertraglich eindeutig festgelegte variable Gehaltsbestandteile darstellen und entsprechend den jeweiligen Anstellungsverträgen am Letzten jenes Monats, in dem das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres beschlossen wird, fällig werden, handelt es sich um keine Lohnnachzahlungen... mehr lesen...
Die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Beschwerdeführerin war im Zug von Restrukturierungsmaßnahmen gezwungen, Dienstnehmer zu kündigen. Auf Grund eines bestehenden Pensionsstatutes und eines im Zug der Restrukturierungsmaßnahmen erstellten Sozialplanes zahlte die Beschwerdeführerin Dienstnehmern anlässlich der Beendigung der Dienstverhältnisse sowohl Pensionsabfindungen als auch Überbrückungshilfen (Vorruhestandsgelder) aus. Im Beschwerdefall ist strittig, ob sowohl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8 litb; Beachte Besprechung in:SWK 2001, S 610 - S 613;
Rechtssatz: Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 liegen nur vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 19. März 1998, 97/15/0219). Da der Anspruch auf (Betriebs)Pension... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Sparkasse. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1996 umfassenden Lohnsteuerprüfung traf das Finanzamt die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Jubiläumsgaben gemäß § 66 Abs. 2 zweiter Satz des Sparkassen-Kollektivvertrages als Bezüge iSd § 67 Abs. 6 EStG angesehen und damit begünstigt versteuert hat. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuern heran, weil es die Ansicht vertrat, die Voraussetzungen des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die anlässlich des Übertritts eines Beamten in den Ruhestand gezahlten Treueprämien unterliegen nicht der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs 8 EStG 1988 (Hinweis E 9.11.1994, 92/13/0279). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X01 I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1995 Dienstnehmer der K GenmbH, über deren Vermögen am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Nach einer Vereinbarung von Vertretern der K GenmbH, deren Hausbank, des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Arbeiterkammer finanzierte die Hausbank die den Dienstnehmern für März 1995 bis Juli 1995 jeweils gebührenden Bezüge in der Weise vor, daß sie aus eigenen Mitteln Zahlungen in Höhe der Löhne und Gehälter nach Anwendung des Einkommenste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0127 E 5. Oktober 1982 RS 2 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, aus de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit dem Jahre 1987 auf Grund eines Sondervertrages als Lehrerin in einem Dienstverhältnis zum Bund. Sie war einem Institut als "lebende Subvention" dienstzugeteilt worden; diese Zuteilung wurde vom Bund im Februar 1988 aufgehoben und das Dienstverhältnis zur Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 30. April 1988 gekündigt. Die Beschwerdeführerin bekämpfte diese Kündigung in einem gegen den Bund angestrengten Rechtsstreit, in welchem sie mit einem erhobenen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Erklärt der Dienstgeber im Vergleich seine Bereitschaft, von einer Einbehaltung der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung aus den Gehaltsnachzahlungen Abstand zu nehmen, kann dies den Dienstgeber dem Sozialversiche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/13/0030 2 Stammrechtssatz Liegt einer der Fälle des § 67 Abs 8 EStG 1988 vor, so hat die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz und nicht gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 zu erfolgen, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §58 Abs2;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Die Steuererhebung nach § 67 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996, BGBl 201, läßt einen Abzug von Werbungskosten nicht zu, sodaß die mit festen Steuersätzen erhobene Steuer vom Bruttobezug errechnet werden muß (Hinweis E 8.11.1977, 1754/77). Die im Verglei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 6 Stammrechtssatz Die freiwillige Abfertigung ist als Hauptanwendungsfall des § 67 Abs 6 EStG 1972 anzusehen. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß die dem Steuerpflichtigen gewährte freiwillige Abfertigung gemeinsam ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8;EStG 1988 §67 Abs6;EStG 1988 §67 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/26 92/15/0104 3 Stammrechtssatz Daß eine Vergleichssumme undifferenziert mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ist, hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 30.1.1991, 90/13/0121 bis 0127, NICHT ausgeführt. Vielmehr hat der VwGH bei der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...