RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0190

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Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 litb;
EStG 1988 §9 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150190.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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