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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs8 litb;Rechtssatz
Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001150190.X03Im RIS seit
08.05.2002