RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0085

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 lita idF 1989/660;

Rechtssatz

Bei "Bonifikationen", welche dienstvertraglich eindeutig festgelegte variable Gehaltsbestandteile darstellen und entsprechend den jeweiligen Anstellungsverträgen am Letzten jenes Monats, in dem das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres beschlossen wird, fällig werden, handelt es sich um keine Lohnnachzahlungen im Sinn der Bestimmung des § 67 Abs 8 lit a EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150085.X02

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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