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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs8 lita idF 1989/660;Rechtssatz
Bei "Bonifikationen", welche dienstvertraglich eindeutig festgelegte variable Gehaltsbestandteile darstellen und entsprechend den jeweiligen Anstellungsverträgen am Letzten jenes Monats, in dem das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres beschlossen wird, fällig werden, handelt es sich um keine Lohnnachzahlungen im Sinn der Bestimmung des § 67 Abs 8 lit a EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150085.X02Im RIS seit
17.01.2002