RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0085

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 lita idF 1989/660;

Rechtssatz

Bei den Nachzahlungen und nachträglichen Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Sinn des § 67 Abs 8 lit a EStG 1988 handelt es sich um die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen hätte ausbezahlt werden sollen, wobei die rechtzeitige Auszahlung aber aus Gründen, die nicht im Belieben des Arbeitgebers gestanden sind, unterblieben ist (Hinweis E 5. Dezember 1962, 869/61; E 18. Juni 1963, 1123/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150085.X01

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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