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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998Rechtssatz
Es wäre verfehlt, aus dem IESG ableiten zu wollen, daß dem Dienstnehmer im Ergebnis (durch "Zurückzahlung" von letztlich rechtens nicht einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer) einhöherer Betrag zukommen soll, als bei laufender Lohnzahlung durch den Arbeitgeber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130219.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011