RS Vwgh 1998/4/22 97/13/0219

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

BAO §240 Abs3;
BAO §4 Abs2 lita Z3;
EStG 1972 §78 Abs1;
EStG 1972 §79 Abs1;
EStG 1988 §67 Abs8 lita;
IESG §1;
IESG §11 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998

Rechtssatz

Es wäre verfehlt, aus dem IESG ableiten zu wollen, daß dem Dienstnehmer im Ergebnis (durch "Zurückzahlung" von letztlich rechtens nicht einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer) einhöherer Betrag zukommen soll, als bei laufender Lohnzahlung durch den Arbeitgeber.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130219.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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