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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §123;Rechtssatz
Bei Aufzeichnungen, die der Aufspaltung und Zuweisung des Gewinnes an einzelne (hier im Ausland) Betriebsstätten dienen, handelt es sich lediglich um Verrechnungskonten, die weder Forderungen noch Verbindlichkeiten iSd für die Gewinnermittlung maßgebenden Betriebsvermögens darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X06Im RIS seit
13.06.2001