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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955;Rechtssatz
Daß bei Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und der Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen so vorzugehen ist, als ob die im Ausland gelegene Betriebsstätte als selbständiges Unternehmen und ohne jede Abhängigkeit von dem Unternehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, tätig geworden wäre, hat nicht zur Folge, daß tatsächlich zwei selbständige Betriebe entstehen. Die Aufspaltungsregel und Zuweisungsregel bedient sich vielmehr einer bloßen Fiktion, um eine möglichst wirklichkeitsnahe und den wirtschaftlichen Verhältnissen gerecht werdende Gewinnaufteilung zu erreichen. Sie ändert aber nichts am Begriff "Gewinn" und damit auch nichts am Begriff "Betriebsvermögen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X04Im RIS seit
13.06.2001