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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §123;Rechtssatz
Die Forderungen aus Lieferungen der ausländischen Zweigniederlassung an ausländische Abnehmer können nicht als ident mit jenen Forderungen bezeichnet werden, die als bloße Verrechnungsposten zwischen dem inländischen Betrieb und seiner ausländischen Zweigniederlassung in der Bilanz des inländischen Betriebes aufscheinen, weil die Warenlieferungen vom inländischen Betrieb an seine Zweigniederlassung weder zeitlich noch mengenmäßig und wertmäßig mit jenen übereinstimmen konnten, die die Zweigniederlassung an Dritte vorgenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X09Im RIS seit
13.06.2001