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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Betrieb einer Kommanditgesellschaft ist einkommensteuerlich den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen (sogenannte Bilanzbündeltheorie). Daraus folgt, daß von zwei oder mehreren Kommanditgesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen und demselben Betriebsgegenstand aus der Sicht der Gesellschafter nur EINE betriebliche Tätigkeit, wenn auch im Rahmen zweier oder mehrerer Betriebsstätten, entfaltet wird (Hinweis: E 15.2.1980, 3039, 3040/78; Doralt, Einkommensteuergesetz, Textziffer 32 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X07Im RIS seit
13.06.2001