RS Vwgh 1994/11/29 89/14/0230

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z2;
HGB §161;

Rechtssatz

Der Betrieb einer Kommanditgesellschaft ist einkommensteuerlich den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen (sogenannte Bilanzbündeltheorie). Daraus folgt, daß von zwei oder mehreren Kommanditgesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen und demselben Betriebsgegenstand aus der Sicht der Gesellschafter nur EINE betriebliche Tätigkeit, wenn auch im Rahmen zweier oder mehrerer Betriebsstätten, entfaltet wird (Hinweis: E 15.2.1980, 3039, 3040/78; Doralt, Einkommensteuergesetz, Textziffer 32 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X07

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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