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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Bisher notwendiges Betriebsvermögen kann bei Beendigung der betrieblichen Nutzung als gewillkürtes Betriebsvermögen belassen werden, was der Fall ist, wenn das Wirtschaftsgut weiter in den Büchern eines Steuerpflichtigen, der den Gewinn nach § 5 EStG 1972 ermittelt, aufscheint (Hinweis:
Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 4 Textziffer 12.1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140115.X01Im RIS seit
20.11.2000