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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §123;Rechtssatz
Da für die Gewinnermittlung innerhalb eines Zurechnungssubjektes keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen können, sind die von einem inländischen Betrieb seiner ausländischen Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen in Wahrheit bloße Verrechnungsposten, aber keine Forderungen iSd § 123 EStG, von denen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine begünstigte Teilwertabschreibung vorgenommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X08Im RIS seit
13.06.2001