RS Vwgh 1995/1/17 94/14/0077

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar. Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluß, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Beriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 4 Textzahl 12).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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