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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955;Rechtssatz
Durch die Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und die Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen entstehen nicht zwei oder mehrere verschiedene Betriebe, zwischen denen vermögensrechtlich relevante Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X05Im RIS seit
13.06.2001