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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0186 2 (Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil diesfalls die Wirtschaftsgüter bereits zum notwendigen Betriebsvermögen zu rechnen wären).Stammrechtssatz
Auch gewillkürtes Betriebsvermögen muß seiner Art nach geeignet sein, dem Betrieb direkt oder indirekt zu dienen. Diese wirtschaftliche Beziehung zum Betrieb ist jedoch weit zu sehen. So genügt zB die Eignung eines Wirtschaftsgutes als Wertanlage, wenn ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung besteht. Deutlich wird diese Funktion von Wirtschaftsgütern etwa bei Banken und Versicherungsunternehmen, die in besonderem Ausmaß über Vermögenswerte verfügen müssen, um ihre betrieblichen Risken abzusichern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018