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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Gewillkürtes Betriebsvermögen umfaßt nicht jene Wirtschaftsgüter, die betrieblichen Zwecken dienen oder objektiv erkennbar unmittelbar für betriebliche Zwecke gewidmet sind. Die für gewillkürtes Betriebsvermögen geforderte Vorteilhaftigkeit für den Betrieb ergibt sich aber ua aus der Möglichkeit künftiger betrieblicher Verwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X03Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018