Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Aufgrund diesbezüglicher Anträge des Beschwerdeführers wurden für die Jahre 1991 bis 1993 Jahresausgleichsbescheide erlassen, zuletzt für das Jahr 1993 der Bescheid vom 10. November 1994 (berichtigt mit Bescheid vom 12. Dezember 1994). Mit dem am 16. Dezember 1996 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 12. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Jahresausgleiche 1991 bis 1993 gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO und brachte dazu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §35 Abs3;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1988/675 §1;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1988/675 §4;
Rechtssatz: Als Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden Umstände anzuse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit als "Kaufmann" bezeichnet und seinen Gewinn gemäß § 5 EStG ermittelt, war als selbständiger Handelsvertreter für B tätig. Das Vertragsverhältnis wurde mit Wirkung ab 30. Juni 1989 beendet. Zu diesem Zeitpunkt bestand nach Auffassung des Beschwerdeführers ein Provisionsanspruch gegenüber B in Höhe von S 871.764,--, der dem Grunde nach von B bestritten wurde. Gleichzeitig bestand für den Beschwerdeführer eine Verbindlichkeit B gegenüber im Ausma... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1380;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Auch nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse, wie zB ein gerichtlicher Vergleich, auf Grund dessen eine Forderung des AbgPfl gegenüber einem Dritten mit einem niedrigeren Betrag festgesetzt wurde und dem AbgPfl eine gegenüber dem Dritten bestehende Verbindlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und den beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb auf Grund eines Spaltungs- und Umgründungsvertrages mehrere Liegenschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch eine Abspaltung zur Aufnahme, und zwar - wie sie selbst ausdrücklich vorbringt - ohne Gegenleistung. Daraufhin schrieb der Kostenbeamte des BG Favoriten für die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GJGebG 1962 §29 Abs1;GrEStG 1955;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Unter "Steuerbegünstigungen" iSd § 26 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Der Kostenbeamte soll sich iS eine... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Das UmgrStG stellt in Gestalt seines § 38 Abs 6 für Spaltungen gegenüber... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Gestützt auf § 99 Abs. 2 FinStrG wurde bei ihr für die Jahre 1987 und 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Im Betriebsprüfungsbericht (Tz 6) wird zur Beschreibung des Rechnungswesens ausgeführt: "Es wurden sowohl Betriebseinnahmen als auch Betriebsausgaben nicht erklärt. Die Abrechnung von Bauvorhaben wurde ungerechtfertigt verzögert. Entnahmen für das Privathaus der Gesellschafter-Geschäftsführerin (US) wurde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Erfassung des Bauentgeltes richtet sich (im Hinblick auf den zahlungshalber übergegebenen Wechsel) nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Beim Betriebsvermögensvergleich führen Geschäftsfälle zur Aktivierung einer Forderung, sobald sie die Höhe des Betriebsvermögens beeinfl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde Bescheide des Finanzamtes vom 13. Juli 1994, mit denen nach § 303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für die Jahre 1989 bis 1991 verfügt worden war, gemäß § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin habe in einer am 7. Apr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Für den Fall des Vorliegens von verdeckten Gewinnausschüttungen aus dem Titel der Gewährung von unverzinslichen Darlehen an Gesellschafter teilt der VwGH die Rechtsmeinung (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I/5, 273), wonach dieser Fall aus der Sicht der G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erstattete am 15. Dezember 1989 bei der Finanzstrafbehörde Selbstanzeige. Er habe in den Jahren 1986 und 1987 in den Einkommensteuererklärungen Verluste aus Verlustbeteiligungen geltend gemacht (1986: 220.000,-- S; 1987: 660.000,-- S), und zwar zu Unrecht, weil er nicht Gesellschafter der die Verluste erwirtschaftenden Gesellschaften geworden sei, bei diesen keine Einlage gezahlt habe und sich auch nicht zur Zahlung einer Einlage verpflichtet habe. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23;EStG 1972 §4;EStG 1988 §4;FinStrG §34 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1997/12, S 959-962;
Rechtssatz: Es muß für jeden wirtschaftlich denkenden Menschen zweifelhaft sein, daß das Steuerrecht trotz des Ausschlusses der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Vermögenseinbuße einkommen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben - voneinander getrennt - jeweils das Gewerbe des Optikers und des Kontaktlinsenoptikers. Zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung unmodern gewordener Brillenfassungen gründeten die Beschwerdeführer mit weiteren Gesellschaftern im Jahr 1979 eine GmbH, welche in der Folge solche Brillenfassungen nach Togo und Burkina Faso exportierte. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 25. September 1984 wurde die GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Gemäß § 32 Z 2 EStG 1972 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1972 ua Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1972. Der Aufwand aus der Abschreibung von in Vorperioden entstandenen Forderungen ist daher - soweit er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Die Anschlußbenützer haben neben den laufenden Jahresgebühren je auch eine einmalige Anschlußgebühr zu entrichten, die zur Abdeckung der Aufwendungen für die Errichtung des Kabel-TV-Anschlusses (Anschlußkasten und Kabelanteil) dient. Die Anschlußgebühren verteilte der Beschwerdeführer seit dem Wirtschaftsjahr 1985 im Wege einer passiven Rechnungsabgrenzung gewinnwirksam auf einen Zeit... mehr lesen...