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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Besprechung in AnwBl 1997/12, S 959-962;Rechtssatz
Es muß für jeden wirtschaftlich denkenden Menschen zweifelhaft sein, daß das Steuerrecht trotz des Ausschlusses der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Vermögenseinbuße einkommensteuerlich Verluste zubilligen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150184.X04Im RIS seit
07.06.2001