RS Vwgh 1998/11/19 98/15/0104

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §260 Abs2 litd;
BAO §299;
EStG 1988;

Rechtssatz

Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffende Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150104.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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