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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1 Abs1;Beachte
Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201Rechtssatz
Der Kostenbeamte soll sich iS einer möglichst einfachen Vollziehbarkeit des Gesetzes bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr entsprechend dem Grundsatz der Anknüpfung an formale äußere Tatbestände nur an der jeweils geltenden Grundregel für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer orientieren, nicht aber an (unter Umständen entsprechend schwieriger handzuhabenden) Begünstigungsvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160200.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009