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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4;Rechtssatz
Die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Erfassung des Bauentgeltes richtet sich (im Hinblick auf den zahlungshalber übergegebenen Wechsel) nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Beim Betriebsvermögensvergleich führen Geschäftsfälle zur Aktivierung einer Forderung, sobald sie die Höhe des Betriebsvermögens beeinflußt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140116.X01Im RIS seit
20.11.2000