RS Vwgh 1998/3/24 97/14/0116

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Erfassung des Bauentgeltes richtet sich (im Hinblick auf den zahlungshalber übergegebenen Wechsel) nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Beim Betriebsvermögensvergleich führen Geschäftsfälle zur Aktivierung einer Forderung, sobald sie die Höhe des Betriebsvermögens beeinflußt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140116.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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