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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Als Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden Umstände anzusehen (hier: den Grund oder die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen aus Anlass der Krankheit und Heilkurbehandlung des Abgabepflichtigen betreffend).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140038.X01Im RIS seit
12.06.2001