Mit Vertrag vom 16. Oktober 1989 brachte Edith E. ein ihr gehöriges protokolliertes Einzelunternehmen in die beschwerdeführende GmbH unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III StruktVG ein. Zu den Aktiven des Unternehmens zählten unter anderem Liegenschaften mit einem Einheitswert von zusammen S 16,565.000,--. In der am 27. Oktober 1989 beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 wurde der Wert der übernommenen Stammeinlagen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 2 Stammrechtssatz Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwert... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung von Präzisionswerkzeugen ist, erwarb im Februar 1985 - damals noch in Gründung befindlich - von einer in Konkurs befindlichen GmbH eine Liegenschaft mit verschiedenen Gebäuden, in denen die GmbH ihren Betrieb geführt hatte, sowie den größten Teil der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens einschließlich eines geschützten Markenzeichens zu einem Gesamtkaufpreis von S 13 Millionen. Ausdrücklich ausgenommen v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §4;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Das Investitionsprämiengesetz knüpft an die einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften und den dort mehrfach verwendeten Begriff "Betrieb" an. Der Begriff "Betrieb" ist eng mit der natürlichen Person verknüpft, der der Betrieb als Einkunftsquelle zu... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende KG, an der die übrigen Beschwerdeführer als Mitunternehmer beteiligt sind, schaffte zum Anlagevermögen 1988 einen LKW mit Mischeraufbau, Betonpumpe und Betonverteilermast sowie 1989 zwei LKW (MAN-Fahrgestelle) und für diese die Mischeraufbauten an. Die Erstbeschwerdeführerin machte bei dieser Anschaffung einen Investitionsfreibetrag (IFB) von 20 % der Anschaffungskosten geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug nur einen IFB von 10 % mit d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs1;EStG 1972 §4;EStG 1972 §6;EStG 1988 §10 Abs4;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Ein einheitliches Wirtschaftsgut liegt dann vor, wenn die Bestandteile in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang und Funktionszusammenhang stehen (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 02te Auflage, Randzahl 38 zu § 4). Der Erwerb der Bestandteile ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. August 1985 erwarben der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte die Grundstücke EZ. ... um den Kaufpreis von insgesamt S 425.280,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß "§ 15 Agrarverfahrensgesetz" beantragt. Mit Bescheid vom 24. April 1986 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 27. Juli 1970 über das Landwirtschaftl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1;GrEStG 1955 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0095 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 2 Stammrechtssatz § 1 Abs 1 GrEStG 1955 unterwirft die dort genannten Rechtsvorgänge der Grunderwerbsteuer, ohne eine Teilung des Rechtsvorganges in einen steuerpflichtigen un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Zeitraum 1976 bis 1982 gemeinsam mit ihrer Schwester einen Einzelhandel mit Textilien in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit 10. Oktober 1982 schied die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin aus; ihre Schwester führte den Betrieb als Einzelunternehmer weiter. Für die Jahre 1981 und 1982 fand in dem Unternehmen eine Betriebsprüfung statt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß der mit 8,8 vH erklärte Rohaufschlag weit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §1;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Die Ermittlung und Zurechnung des Gewinnes bzw des Gewinnanteiles hat bei einem Mitunternehmer - ein solcher ist auch der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - nach denselben Grundsätzen zu erfolgen wie bei einem Einzelunternehmer.... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1987 §4; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4;
Rechtssatz: Die im § 4 GrEStG 1955 geregelten "besonderen" Ausnahmen stellen auf den Verwendungszweck des angeschafften Grundstücks ab und dienen vor allem bestimmten Förderungszwecken. Da die Steuerschuld zB für den Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten erst mit der Nichterfüllung oder Aufgabe des begünstigten Zweckes entsteht, ist die St... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1;GrEStG 1955 §4;
Rechtssatz: § 1 Abs 1 GrEStG 1955 unterwirft die dort genannten Rechtsvorgänge der Grunderwerbsteuer, ohne eine Teilung des Rechtsvorganges in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil vorzunehmen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die an einen bestimmten Verkehrsvorgang, im vorliegenden Fall an den Erwerb des Eigentum... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0231 E 16. September 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der Eintritt der Grunderwerbsteuerfreiheit bedarf keines Parteienantrages, und es sind die Abgabenbehörden von Amts wegen verpflichtet, auf das Vorliegen der Voraussetzunge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 1981 als Geschäftsführerin einer Realitäten-GmbH, an der sie zu 100 Prozent beteiligt war, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und machte u.a. unter dem Titel "Rechts- und Beratungskosten" Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 98.175,86 als Betriebsausgaben geltend. Mit der Begründung: "mangels Vorhaltsbeantwortung" versagte das Finanzamt diesen Beträgen die steuerliche Abzugsfähigkeit. Ein Vorhalt läßt sich allerdings den Verwaltungsakten nicht e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Aufwendungen im Zusammenhang mit vom Gesellschafter gemieteten und der GesmbH unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind Sacheinlagen, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen sind auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da infolge der Unentgeltlichkeit der Nutzun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4; Beachte Besprechung in:
RZ 5/1991, S 130, 131;
Rechtssatz: Übernimmt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Verpflichtungen seiner Gesellschaft, so sind die ihm daraus erwachsenen Kosten grundsätzlich als Gesellschaftereinlagen zu werten, die ebensowenig als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wie andere Geld- und Sacheinlagen, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §11;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Die Hingabe der betrieblichen Mittel als privates Darlehen ist eine Entnahme, der unbestrittenermaßen bei der Bildung der Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn für die Streitjahre und durch Auflösung solcher für die Vorjahre gebildeter Rücklagen Rechnung getragen werden muß. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Unterscheidung von Werbungskosten einerseits und Leistungen aus dem Gesellschaftsverhältnis andererseits in einer GesBR zwischen Ehegatten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (hier: A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Der Begriff "Betriebseinnahmen" hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt. Er umfaßt sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind. Dazu gehört auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gleichgültig, ob sie vom Steuerpflichtigen als Betriebsausgabe an das Finanzamt abzuführe... mehr lesen...