1 Die Mitbeteiligte ist Lehrerin an einer allgemeinbildenden höheren Schule und unterrichtet das Fach Französisch. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2009 beantragte sie u.a. die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung auf Martinique vom 26. Dezember 2009 bis 6. Jänner 2010 (600 EUR) sowie die damit zusammenhängenden Kosten für Transfer und Unterkunft (1.726 EUR) als Werbungskosten. 2 Mit Bescheid vom 15. März 2011 setzte das Finanzamt die Ein... mehr lesen...
1 Der in Österreich ansässige Mitbeteiligte, erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus seiner international ausgeübten Tätigkeit als Profiradrennfahrer. 2 Im Bericht über das Ergebnis der die Jahre 2004 bis 2008 betreffenden Außenprüfung vom 27. September 2011 wurde u. a. ausgeführt, der Mitbeteiligte betreibe seit 1988 aktiv Radsport und sei im Jahr 1999 Profifahrer im Team X (Deutschland) geworden. Von der Z GmbH seien monatliche a-conto-Zahlungen und im Dezember jeden Ja... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Fahrradbote. In der der Einkommensteuererklärung 2002 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung machte er Betriebsausgaben von EUR 4.522,86, davon EUR 4.153,67 Kilometergeld für die Fahrradbenutzung und EUR 369,19 Aufwand für das Fahrrad und Bekleidung, geltend. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid 2002 Aufwendungen von EUR 166,14 als Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Abgabepflichtige als selbständiger Erwerbstätiger für betriebliche Fahrten ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrrad verwendet. Die Auffassung des Abgabepflichtigen, gemäß "§ 4 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0223 E 27. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 5 EStG 1988 normiert, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Orgelbauunternehmen. Im Zuge einer den Zeitraum 1998 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für Geschäftsreisen (zum Zwecke von Orgelreparaturen unternommene Reisen) pro Tag den Tagessatz von 360 S (brutto) pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Die auf den pauschalen Tagessatz entfallende Umsatzsteuer habe er als (pauschale) Vorsteuer geltend gemacht. Nach Ansicht ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 EStG 1988 in der Stammfassung vor der mit BGBl I 2003/71 vorgenommenen Neufassung normiert, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1994 §13 Abs1;
Rechtssatz: § 13 Abs 1 erster Satz UStG 1994 stellt eine Anknüpfung an die einkommensteuerliche Regelung dar. Da im gegenständlichen Fall mangels eines Nachweises die Verpflegungsmehraufwendungen einkommensteuerlich keine Berücksichtigung finden konnten, steht auch der korrespondierend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsmakler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Gewinnermittlung für 1994 machte der Beschwerdeführer als Betriebsausgaben u.a. Tagesgelder in Höhe von 55.200 S (230 Tage zu 7,7 Stunden a 240 S) geltend. In der Gewinnermittlung für 1995 machte er als Betriebsausgaben u.a. Tagesgelder in Höhe von 47.880 S (228 Tage zu 7 Stunden a 210 S) geltend. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Tätig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 EStG 1988 normiert, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 30. Jänner... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen mit einem Lkw. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1995 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20. Oktober 1997): Der Beschwerdeführer habe 1993 und 1995 pauschale Kosten für Nächtigungen im Rahmen betrieblicher Reisen (in das Ausland) geltend gemacht. Er habe allerdings jeweils in der Schlafkabine des Lkw genächtigt. Das pauschale Nächtigun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des EStG 1972 waren bei betrieblich veranlassten Reisen Tages- bzw Nächtigungsgelder zu berücksichtigen, wenn bloß der Nachweis erbracht war, dass überhaupt Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft erwachsen waren. Dies ergab sich aus der
Norm: des § 4 Abs 5 EStG 1972,... mehr lesen...
Gegen den angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Beschluss vom 28. November 1997, B 2442/97, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Behandlung ab. Der Verwaltungsgerichtshof forderte den Beschwerdeführer zur Bezeichnung des Beschwerdepunktes iSd § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG auf. Die vom Beschwerdeführer eingereichte Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Dass Reisekosten nur bei einem beruflich veranlassten Mehraufwand als Betriebsausgaben anzukennen sind und ein solcher im Nahbereich des Betriebsortes nicht anfällt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150029.X02... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Pauschalsätze nach § 4 Abs 5 EStG 1972 dürfen ausschließlich für den Unternehmer selbst und nicht auch für den Ehepartner bzw für andere Personen geltend gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150029.X01 Im RIS seit 08.04.2002 mehr lesen...
Der in Graz wohnhafte Beschwerdeführer erzielt seit 1978 Einkünfte als selbstständiger EDV-Berater. In den Streitjahren war MD, die ihren Sitz in Wien hat, seine einzige Auftraggeberin. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer für 1990 bis 1992. Sie gab der Berufung insoweit Folge, als sie die Aufwendungen und Vorsteuern für das im Einfamil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Der Unternehmer entscheidet, wo er seinen Betrieb ansiedelt und wo er Betriebsstätten gründet. Die entsprechende Disposition ist auch steuerlich anzuerkennen, es sei denn, die Behörde könnte den Nachweis führen, dass der Entscheidung des Unternehmers über den Standort keine betrieblichen Überleg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre (1980 bis 1986) u. a. Einkünfte als selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Das Finanzamt wich in verschiedenen Punkten von den Einkommensteuererklärungen ab. Der Beschwerdeführer erhob gegen sämtliche den Streitzeitraum betreffende Einkommensteuerbescheide Berufungen. Die hierauf ergangene Berufungsentscheidung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Berücksichtigung von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Begriff der durch den Betrieb veranlassten Reise iSd § 4 Abs 5 EStG ist nach stRsp des VwGH nicht inhaltsgleich mit jenem der "Dienstreise" iSd § 26 Z 7 EStG (Hinweis E 29.6.1982, 82/14/0155, 0163). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X05 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren im Streitjahr Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie traten unter einer gemeinsamen Bezeichnung als Musikgruppe auf, die der musikalischen Unterhaltung auf Bällen, Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen diente. Für das Streitjahr wurde von der Gesellschaft bei einem Umsatz von S 513.635,90 ein Verlust aus Gewerbebetrieb von S 92.952,-- erklärt. Neben anderen Ausgaben wurden für die einzelnen Gesellschafter Tagesgelder (Diäten) gelte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Fehlt ein ständiger Probenraum für die nicht hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit im Rahmen einer Musikgruppe, sind betriebliche Mittelpunkte iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 (im Hinblick auf die regelmäßigen Proben) die Wohnorte der Mitglieder der Musikgruppe. Für Proben an Veranstaltungso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0167 1 Stammrechtssatz Eine Reise liegt dann vor, wenn der Unternehmer sich zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder aus sonstigem betrieblichen Anlaß vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit, dh vom Ort seiner Betriebsstätte, entfer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte vom 1. Jänner bis 30. September 1992 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von einem Schweizer Arbeitgeber, wobei er täglich zwischen seinem Wohnsitz in Dornbirn und seinem Arbeitsplatz in der Schweiz pendelte (Grenzgänger). In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beanspruchte der Beschwerdeführer u.a. die Anerkennung seines im Hinblick darauf, daß die Verpflegungskosten in der Schweiz im Vergleich zu gleichartigen Leistungen im I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von einem (steuerlich zu berücksichtigenden) "VerpflegungsMEHRaufwand" kann nur gesprochen werden, wenn einem Abgabepflichtigen ein höherer Aufwand erwächst, als er "ansonsten AM JEWEILIGEN AUFENTHALTSORT" anfällt (Hinweis E 28.1.1997, 95/14/0156; E 15.11.1994, 90/14/0216). Der Abgabepflichti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ohne einen zumindest im Anschluß an eine Reise längeren Aufenthalt im Ausland erscheint eine auf dem Gedanken der Härtenvermeidung beruhende Ausnahme von dem Grundsatz, daß von einem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand nur gesprochen werden kann, wenn der Aufwand im Verhä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §16 Abs1 Z9 impl;EStG 1972 §20 Abs1 impl;EStG 1972 §4 Abs5 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/29 93/13/0013 6
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsor... mehr lesen...