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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Rechtssatz
Fehlt ein ständiger Probenraum für die nicht hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit im Rahmen einer Musikgruppe, sind betriebliche Mittelpunkte iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 (im Hinblick auf die regelmäßigen Proben) die Wohnorte der Mitglieder der Musikgruppe. Für Proben an Veranstaltungsorten im Nahbereich einer der betrieblichen Mittelpunkte besteht daher kein Anspruch auf Anerkennung von Mehraufwendungen für Verpflegung, weil diesbezüglich keine Reise vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140094.X02Im RIS seit
20.11.2000