Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0167 1Stammrechtssatz
Eine Reise liegt dann vor, wenn der Unternehmer sich zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder aus sonstigem betrieblichen Anlaß vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit, dh vom Ort seiner Betriebsstätte, entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird (Hinweis E 23.5.1984, 83/13/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140094.X01Im RIS seit
20.11.2000