Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §29 Abs2 litb;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Unternehmers ist dort, wo er den größten Teil des Jahres tätig ist bzw wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Ein solcher Schwerpunkt ist bezogen auf eine Musikgruppe auch an dem Ort gegeben, wo sich die einzelnen Mi... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der im Streitjahr bis zum 31. Oktober 1988 in einem Dienstverhältnis zu einem inländischen Dienstgeber stand und sich schon seit Jahren beruflich ausschließlich mit Aufgaben der Datenverarbeitung und Informatik befaßt hatte, unternahm vom 16. April bis 1. Mai 1988 in Gesellschaft weiterer Teilnehmer eine Reise in die USA. Allen Reiseteilnehmern war gemeinsam, daß sie in den Jahren 1985 bis 1987 an einem fünfsemestrigen Universitätslehrgang für angewandte Informatik ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten bleiben für die Abgrenzung zwischen privat und beruflich bedingten Zeiten außer Ansatz; maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Aussage im E v 16.9.1986, 86/14/0019, es dürften die Privatzeiten während der Reise nicht mehr Raum einnehmen als jenen, der bei der laufenden Berufsausübung im Inland als Freizeit verbleibt, stellt auf eine Normalarb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0176 1 Stammrechtssatz Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bandagist. Er machte bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Tätigkeit für die Streitjahre Aufwendungen für Reisen zu Fachkongressen (Orthopädie) und Aufwendungen für "Workshops" im Ausland geltend, die nach seiner Darstellung dazu dienten, gemeinsam mit den hiezu eingeladenen Orthopäden und Mitarbeitern eines ausländischen Erzeugers (Z), der hiefür dem Beschwerdeführer 5 % Sonderrabatt einräumte, Weiterbildungs- und Entwicklungsarbeit auf dem einschlägige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0176 4 Stammrechtssatz Bei einer privaten Mitveranlassung einer Reise sind die Aufwendungen für Fahrt, Verpflegung und Nächtigung (mangels Trennbarkeit) auf Grund des Aufteilungsverbotes nicht absetzbar (Hinweis Schubert-Pokorn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Aufsichtsrates der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft). In den Jahren 1983 und 1986 trug die Gesellschaft die Kosten von Flugreisen, die den Beschwerdeführer nach Paris, Moskau und zweimal in die USA führten. Bei der Bemessung der Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1983 und 1986 vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß dem Beschwerdeführer - in Gestalt der Übernahme der Kosten für die erwähnten Flugreisen - sonstig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 91/14/0171 2 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Dr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als (damaliger) Universitätsassistent auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte setzten sich in den Jahren 1983 bis 1985 aus Einkünften als Lehrbeauftragter für Mathematik in Österreich und aus Einkünften als Visiting Assistent Professor an der Purdue University (USA) zusammen. Im Jahre 1986 bezog der Beschwerdeführer an selbständigen Einkünften nur solche als Lehrbeauftragt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 Stammrechtssatz Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in Y. wohnhaft. Nach dem Tod seines Vaters war er seinem Vorbringen nach in den Jahren 1984 und 1985 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese Gesellschaft wurde 1985 in eine GmbH eingebracht, an der der Beschwerdeführer beteiligt ist. In den beiden Streitjahren studierte der Beschwerdeführer an der Universität Salzburg. Gleichzeitig war er in Salzburg als Tennislehrer tätig. Seit Mai 1987 verfügte er über eine Wohnung in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Im Jahr 1984 erlitt er einen Verkehrsunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von ca. 1 Monat und anschließend eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Folge hatte. Im Jahr 1985 erhielt er von einem Versicherungsunternehmen eine Entschädigung für Verdienstentgang, die er dem Finanzamt gegenüber mit einem Betrag von S 234.358,-- erklärte und für die er den begünstigten Steuersatz nach § 37 EStG 1972 beantragte. Das Finanzamt versagte die ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/14/0106 3 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Trainer des österreichischen Schiverbandes. Den Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Dabei machte er für betrieblich veranlaßte Reisen pauschale Tages- und Nächtigungsgelder gemäß § 4 Abs 5 EStG 1972 als Betriebsausgaben geltend. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, laut der zwischen dem Beschwerdeführer und d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §26 Abs1 Z7;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen ohne Nachweis ihrer Höhe iSd § 4 Abs 5 EStG 1972 ist, daß tatsächlich im jeweiligen Veranlagungszeitraum Ausgaben anläßlich betrieblich veranlaßter Reisen für Verpflegung und Unterkunf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr als EDV-Projektleiter im Angestelltenverhältnis tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1988 beantragte er, neben weiteren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht strittigen Aufwendungen den Beitrag für die Mitgliedschaft bei der Autofahrervereinigung ÖAMTC, Kosten für den ÖAMTC-Schutzbrief, Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung, Garagierungskosten, Tagesgelder und Taxispesen sowie Ausgaben für ein Rehabilitationsg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 91/14/0074 2 Stammrechtssatz Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof mit Fremdenbeherbergung. Vom 5. bis 20. November 1988 nahm er mit seiner Ehegattin (die im Betrieb auf Grund der ehelichen Beistandspflicht mitarbeitete) an einer von der Sektion Fremdenverkehr der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich veranstalteten Studienreise "USA-West" teil und machte die Kosten dieser Reise von S 65.739,40 als Betriebsausgaben geltend. Aus dem der Finanzverwaltung vorgelegenen Reiseprogramm ergab si... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Die Aussage im E v 16.9.1986, 86/14/0019, es dürften die Privatzeiten während der Reise nicht mehr Raum einnehmen als jenen, der bei der laufenden Berufsausübung im Inland als Freizeit verbleibt, ste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob die von einem Abgabepflichtigen erworbenen Kenntnisse auch auf andere Art und Weise als durch eine Studienreise hätten gewonnen werden können. Die Finanzverwaltung hat nicht zu prüfen, ob die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen angemessen o... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Berechnung der "Privatzeiten" während einer Reise, soferne diese Reise nicht schlechthin in einen beruflich bedingten und in einen privaten Teil zerfällt (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0106) European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Mitreise einer im Betrieb des Abgabepflichtigen mittätigen Ehegattin kann nur dann betrieblich veranlaßt sein, wenn der Abgabepflichtige unter den gleichen Bedingungen und mit demselben Aufwand auch einen fami... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zwar suchen auch Touristen Einkaufszentren, Gaststätten und Hotels auf. Das im konkreten Fall vorliegende Reiseprogramm wäre aber angesichts einer Vielzahl von an den genannten Örtlichkeiten abgehaltenen Fachveranstaltungen und Besichtigungen für Fachfremde unattraktiv (H... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Wirtschafterin und als Religionslehrerin (8 Wochenstunden). In der Erklärung zur Durchführung des Jahresausgleiches für 1987 machte sie unter anderem Werbungskosten in Höhe von 12.980 S für die Teilnahme an einer vom 5. bis 14. Februar 1987 stattgefundenen Reise geltend. Diese Reise wurde vom Salzburger Landesreisebüro als "Israelseminar mit Sinaiexkursion" unter der Leitung von o. Univ.Prof.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es ist in weiten Bevölkerungskreisen üblich geworden, der Allgemeinbildung dienende Reisen mit mehr oder weniger anstrengendem Programm unter fachkundiger Führung zu unternehmen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100), sodaß, wenn auch das Reiseprogramm in einem erhöhten Maße ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 91/14/0171 2 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Dr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1976 den Verleih bzw die Überlassung von Arbeitskräften. Die Unternehmen, denen die Beschwerdeführerin ihre Arbeitskräfte überlassen hat, waren im wesentlichen im Bereich des eisen- und metallverarbeitenden Gewerbes tätig. Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung waren die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin an verschiedenen Arbeitsorten, nämlich jenen der Vertragspartner der Beschwerdeführerin, eingesetzt, wobei der Zeitraum der Arbeitsleistung an e... mehr lesen...