Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0005 E 7. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Als Dienstort ist der regelmäßige Mittelpunkt des tatsächlichen dienstlichen Tätigwerdens des Arbeitnehmers anzusehen (Hinweis E 10.2.1976, 1157/75)). Meist wird der Dienstort eines Arbeitnehmers mit dem Betriebsort des Unternehmens, bei we... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, welche an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule die Gegenstände Geschichte und Latein unterrichtet, nahm 1989 gemeinsam mit ihrem Ehegatten (Beschwerdeführer zu 91/14/0171) an einer Studienreise nach Ägypten teil. Bei Durchführung des Jahresausgleiches 1989 berücksichtigte das Finanzamt die ihr dadurch entstandenen Aufwendungen in Höhe von S 12.970,-- als Werbungskosten. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0176 1 Stammrechtssatz Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor an einer AHS für die Unterrichtsfächer Latein und Englisch. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei dieser Einkunftsart die Berücksichtigung von Werbungskosten, ua für eine so bezeichnete Studienreise nach Ägypten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bezüglich dieser Reise ein genaues Programm des Reiseveranstalters, des Pädagogischen Institutes des Bundes ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Lateinprofessors für eine Studienreise nach Ägypten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140171.X03 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterrichtet an einem Bundesgymnasium Englisch und Geschichte. Am 29. März 1985 beantragte er - neben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr strittigen Aufwendungen - die Berücksichtigung von 56.942 S als Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind im Rahmen eines 1984 durchgeführten Schüleraustausches nach Schottland angefallen. Es handelt sich dabei um Kosten für die Vorbereitung des Schüleraustausches im August 1984 und um Kosten als Begleitperson des Sch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0197 E 27. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige, der sich für die Pauschalierung des § 16 Abs 1 Z 9 EStG entscheidet, hat lediglich den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit der Reise dem Grunde nach zu führen, es sei denn, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zufo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein selbständiger Zivilingenieur für Bauwesen, der auch ein technisches Büro für Feuerungs- und Installationsanlagen führt, machte für den Streitzeitraum Unternehmerreiseaufwand als Betriebsausgabe geltend. Anläßlich einer Betriebsprüfung wurde dieser Aufwand um Reisekosten in Höhe von netto S 4.540,-- für 1984, S 5.990,-- für 1985 und S 4.770,-- für 1986 für Fahrten von nicht mehr als 25 km vom Betriebsort gekürzt und den darauf entfallenden Vorsteuerbeträgen di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Reise in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG und Dienstreise in § 26 Z 7 EStG 1972 zur Entfernungsregel (20 - 25 km vom Betriebsort) für den Begriff der Reise und zur Mitwirkungspflicht (Behaup... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Gerade im Hinblick auf die zeitgemäßen Beförderungsmittel ist nach wie vor davon auszugehen, daß einem Steuerpflichtigen, der im örtlichen Nahbereich des Betriebes (des Dienstortes) Verrichtungen durchführt, im allgemeinen kein Verpflegungsaufwand erwächst. Werden daher keine außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2;
Rechtssatz: Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Die Verrechnung von Zuschlägen (für die Beförderung anderer Personen oder von Gepäck sowie Tätigkeiten im Gelände) ist in § 26 Z 7 EStG 1972 nicht vorgesehen. Auch auf die Höhe der dem AbgPfl im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von seinem ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt die Lieferung, Montage und Wartung von Aufzugsanlagen. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß mehreren Arbeitnehmern (Monteuren) die durch ihren privaten Telefonanschluß erwachsenen Kosten für Grundgebühr und eine Sprechstunde pro Monat von der Beschwerdeführerin ersetzt worden waren. Der Lohnsteuerprüfer beurteilte diese Ersatzleistungen, von denen bisher weder Lohnsteuer einbehalten noch Dienstgeberbeiträge entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Ingenieurkonsulent für Bauwesen und führt ein Planungsbüro für Wasserwirtschaft. Der österreichische Wasserwirtschaftsverband veranstaltete 1986 aus Anlaß eines internationalen Kongresses der International Association on Waterpollution Research and Control in Rio de Janeiro vom 17. bis 22. August in der Zeit vom 14. bis 31. August eine Studienreise nach Südamerika, an der der Beschwerdeführer teilnahm. Für sie machte er Aufwendungen von S 49.179,-- als Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen unverzichtbare Voraussetzung, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu auschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sind, daß sie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei einer privaten Mitveranlassung einer Reise sind die Aufwendungen für Fahrt, Verpflegung und Nächtigung (mangels Trennbarkeit) auf Grund des Aufteilungsverbotes nicht absetzbar (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Textz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der ausschließlichen beruflichen Veranlassung einer achtzehntägigen Reise durch Südamerika aus Anlaß eines Fachkongresses der International Association on Waterpollution Research and Control von fünf Tagen in Rio de Janeiro durch einen Wasserbautechniker (hier Misc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Reisender eines Raumausstattungsunternehmens in Innsbruck. Er bezog im Streitjahr aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und machte erhöhte Werbungskosten geltend und zwar Taggelder gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 in Verbindung mit § 26 Z. 7 EStG 1972, soweit diese die Diäten des Arbeitgebers überschritten, sowie Organmandate im Zusammenhang mit berufsbedingtem Be- und Entladen. Diese seien aufgelaufen, weil der Beschwerdeführer während eines Kund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Überwindung einer Entfernung von 30 km liegt bereits außerhalb des Nahbereiches (bis zu 20 oder 25 km) und ist daher Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0128, 0136; E 21.10.1986, 84/14/0037). Zu ermitteln ist die Entfernung zwischen Anfang und Ende (Ziel) der Fahrt (nicht die Entfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer an einer Handelsakademie für die Unterrichtsfächer "spezielle Betriebswirtschaftslehre-Außenhandel" und "Volkswirtschaftslehre". In seiner Einkommensteuererklärung für 1987 machte er als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1972 einen Betrag von S 22.915,-- (S 13.915,-- Reisekosten, S 9.000,-- Tagesdiäten) geltend, der ihm durch eine Fortbildungsreise nach New York in der Zeit von 9. bis 18. April 1987 erwachsen sei. Laut vorgelegten Programm wurde diese ... mehr lesen...
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist noch strittig, ob die jährlichen Aufwendungen (Treibstoff, Maut, Hotel, Diäten, Teilnahmegebühr) des Beschwerdeführers für die Teilnahme an der Veranstaltung "Internationaler Skirechtskongreß und Skiweltmeisterschaften der Juristen-Skilex" (9. bis 12. März 1983 in Engelberg/Schweiz, 22. bis 29. Jänner 1984 in Bad Kleinkirchheim, 27. Jänner bis 2. Februar 1985 in Garmisch-Partenkirchen/Bundesrepublik Deutschland) als Betriebsausgaben anzuerkenn... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 41; Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des AbgPfl abgestellt sein müssen, daß sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0100 E 17. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Kosten von Studienreisen können nur unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich absetzbare Aufwendungen anerkannt werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/14/003... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/06/26 89/14/0106 3 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 41;
Rechtssatz: AusfzF, welche Programmpunkte einer Reise auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer (hier Lehrer an einer Handelsakademie für die Unterrichtsfächer Spezielle Betriebswirtschaftslehre-Außenhandel und V... mehr lesen...