RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0029

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Dass Reisekosten nur bei einem beruflich veranlassten Mehraufwand als Betriebsausgaben anzukennen sind und ein solcher im Nahbereich des Betriebsortes nicht anfällt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150029.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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