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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs5;Rechtssatz
Dass Reisekosten nur bei einem beruflich veranlassten Mehraufwand als Betriebsausgaben anzukennen sind und ein solcher im Nahbereich des Betriebsortes nicht anfällt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150029.X02Im RIS seit
08.04.2002