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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 25. Februar 1997, 95/14/0112, und vom 11. September 1997, 95/15/0132, zum Ausdruck gebracht hat, stellt der Betriebsvermögensvergleich die allgemeine Gewinnermittlungsart dar und hat die Abgabenbehörde, wenn sie sich bei einer Vollschätzung einer anderen Gewinnermittlungsart bedient, zu begründen, dass auch mit dieser ein der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen gerecht werdendes Besteuerungsergebnis errechnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140152.X02Im RIS seit
21.03.2005