Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs3;Rechtssatz
Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Vermögensmehrungen (Hinweis E 18. Jänner 1983, 82/14/0076 ua, VwSlg 5742 F/1983). Eine Vertragsbeziehung, wonach die Leistung erbracht wird, um eine bestimmte Gegenleistung zu erhalten, ist nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X04Im RIS seit
27.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013