RS Vwgh 2003/9/17 2001/14/0211

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Vermögensmehrungen (Hinweis E 18. Jänner 1983, 82/14/0076 ua, VwSlg 5742 F/1983). Eine Vertragsbeziehung, wonach die Leistung erbracht wird, um eine bestimmte Gegenleistung zu erhalten, ist nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X04

Im RIS seit

27.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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