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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §126 Abs1;Rechtssatz
Der Betriebsvermögensvergleich ist die allgemeine Gewinnermittlungsart (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Wenn ein Abgabepflichtiger nicht durch in den Veranlagungsjahren geführte Aufschreibungen für seinen Gewerbebetrieb die Wahl zwischen der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 1 und jener nach § 4 Abs 3 EStG getroffen hat, gibt das Gesetz keine Handhabe dafür, dem Begehren des Abgabepflichtigen, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nicht zu entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150110.X03Im RIS seit
16.03.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013