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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §15 Abs2;Rechtssatz
Bei den vor 1992 von den Finanzlandesdirektionen erlassenen Kundmachungen zur Sachbezugsbewertung handelt es sich um Rechtsverordnungen, deren allgemein rechtsverbindliche Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und im Amtsblatt für das jeweilige Bundesland erfolgte (Hinweis Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 7 zu § 15). Solcherart stellte der Umstand, dass die ab 1992 an ihre Stelle getretene Sachbezugs-VO den Nachweis eines abweichenden niedrigeren Sachbezugswertes nicht mehr bzw. nur im Rahmen der im § 4 Abs. 3 leg. cit. geschilderten Weise vorsieht, eine relevante Änderung der Rechtslage dar.
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004140096.X03Im RIS seit
22.10.2004