RS Vwgh 2004/9/28 2004/14/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2004
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei den vor 1992 von den Finanzlandesdirektionen erlassenen Kundmachungen zur Sachbezugsbewertung handelt es sich um Rechtsverordnungen, deren allgemein rechtsverbindliche Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und im Amtsblatt für das jeweilige Bundesland erfolgte (Hinweis Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 7 zu § 15). Solcherart stellte der Umstand, dass die ab 1992 an ihre Stelle getretene Sachbezugs-VO den Nachweis eines abweichenden niedrigeren Sachbezugswertes nicht mehr bzw. nur im Rahmen der im § 4 Abs. 3 leg. cit. geschilderten Weise vorsieht, eine relevante Änderung der Rechtslage dar.

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004140096.X03

Im RIS seit

22.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten