1. Der Beschwerdeführer übt die freiberufliche Tätigkeit eines Zahnarztes aus. Die Praxisräumlichkeiten befinden sich im Kellergeschoß und Parterre des Ordinationsgebäudes. Im selben Gebäude befinden sich im Obergeschoß das im Jahr 1988 errichtete Zahnlabor sowie im Dachgeschoß private Räumlichkeiten des Beschwerdeführers. Ende 1986 hatte der Beschwerdeführer einen Anwartschaftsvertrag für eine in der Nähe seiner Praxis liegende Eigentumswohnung abgeschlossen. Die vom Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0172 E 19. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Für die Feststellung, welche Räumlichkeiten oder Flächen betrieblichen oder privaten Zwecken dienen, ist in erster Linie bei bestimmt abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine protokollierte OHG. Sie betreibt ein Isolier- und Bauwarenunternehmen sowie eine Fremdenpension. An der Beschwerdeführerin sind die Ehegatten AU und JU als Gesellschafter im Verhältnis 60 zu 40 beteiligt. Durch die am 23. November 1977 erfolgte Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung des Bezirksgerichtes Imst, erwarb die Beschwerdeführerin die Grundstücke 991, 992, 996 und 997, je KG X, und nahm sie in der Folge (im Jahr 1978) in ihre Bücher auf. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Gewillkürtes Betriebsvermögen umfaßt nicht jene Wirtschaftsgüter, die betrieblichen Zwecken dienen oder objektiv erkennbar unmittelbar für betriebliche Zwecke gewidmet sind. Die für gewillkürtes Betriebsvermögen geforderte Vorteilhaftigkeit für den Betrieb ergibt sich aber ua aus der Möglichkeit künftiger betrieblicher ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar. Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 1995/30 A 641 - 644;
Rechtssatz: Der Wechsel eines von einer Personengesellschaft (hier: OHG), an der die (beiden) Gesellschafter im Verhältnis 60 zu 40 beteiligt sind, erworbenen Wirtschaftgutes (hier: Liegenschaft) vom gewillkürten Gesamthand-Betriebsvermögens in das gewillkürte Sonderbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß ein ca 600 Meter von einem Beherbungsbetrieb entfernt liegendes Grundstück für Zwecke dieses Betriebes verwendet werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X04 Im RIS seit 07.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie beteiligte sich im Jahr 1970 an einem anderen Unternehmer mit S 20 Millionen als echter stiller Gesellschafter. Es wurde eine Wertsicherung vereinbart, die im Falle der Rückzahlung der Einlage deren Ausmaß bestimmen sollte. Während der Dauer des Gesellschaftsverhältnisses war eine Umsatzbeteiligung der Beschwerdeführerin vorgesehen. Mit Wirkung ab 31. Juli 1985 wurde das Gesellschaftsverhältnis vom Inhaber des Handelsgeschäfte... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: "Endfällige" Wertsicherungsbeträge werden nicht bloß am Ende der Vertragsdauer fällig, sondern entstehen zu diesem Zeitpunkt überhaupt erst als Forderung. Ebenso wie Gewinnansprüche nicht bereits mit der Vereinbarung einer künftigen Ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §12;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Wirtschaftlich betrachtet weist die stille Gesellschaft eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Darlehensgewährung auf. In beiden Fällen geht das zur Verfügung gestellte Kapital in das Eigentum de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Das Wesen einer stillen Gesellschaft besteht in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Kapital als Dauerleistung (Hinweis E 5.7.1994, 91/14/0064). Dies gilt gleichermaßen, ob die stille Beteiligung Privatvermögen darstellt oder im Rahmen eines Betriebsvermögens gehalten wird. ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Anders als bei stillen Rücklagen iSd § 12 EStG 1972 trägt das im Falle des Erwerbs einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zu zahlende Nutzungsentgelt, ähnlich wie eine Miete, (auch) dem Umstand Rechnung, ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Bei einer stillen Gesellschaft sind auch endfällige Wertsicherungsbeträge ebenso wie Gewinnansprüche als KapitalERTRÄGE zu beurteilen. Sie sind stets getrennt von der Vermögenseinlage zu sehen und daher auch dann nicht geeignet, den We... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Daß jener bilanzierende Vertragsteil, der sich zu Wertsicherungszahlungen verpflichtet hat, dieser Verpflichtung bereits während der Laufzeit der Kapitalnutzung durch entsprechende Passivierungen Rechnung tragen muß, ergibt sich aus de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb durch Erteilung des Zuschlages am 1. Oktober 1986 ein inländisches Grundstück im Ausmaß von 1.483 m2 um das Meistbot von 1,610.000 S. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Haus mit einer Wohnnutzfläche von rund 117 m2. Da die Beschwerdeführerin in der von ihr erstatteten Abgabenerklärung keine Grunderwerbsteuerbefreiung beantragte, setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 28. Juli 1987 Grunderwerbsteuer gemäß § 14 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG 1955 von 128.80... mehr lesen...
Über Antrag der damaligen grundbücherlichen Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1160, bestehend aus den Grundstücken 941/31 Garten und 941/32 Garten, der E-Gesellschaft m.b.H. in L, erteilte die zuständige Baubehörde mit Bescheid vom 27. Oktober 1988 auf Grund der Planung durch Architekt Mag. W eine Baubewilligung zur Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Einfamilienhäusern und sechs Garagen. Mit Kaufvertrag vom 27. August 1990 veräußerte die E-Gesellschaft m. b.H. die ob... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist unter dem Begriff Arbeiterwohnstätte eine Wohnstätte zu verstehen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sein muß, daß sie einerseits geeignet ist, das Wohnbedürfnis eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen, anderseits jedoch für ihre Schaffung nur einen FÜR EINEN DURCHSCHNITTSARBEI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß betreffend den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, zur Erreichung der Bauherrneigenschaft der Auftrag zur Errichtung z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die Befreiung eines Erwerbsvorganges von der Grunderwerbsteuer ist nicht von rechtserheblicher Bedeutung, ob in einem bestimmten Gebiet Wohnstätten unter Umständen bereits wegen der Höhe der dort gewöhnlich anfallenden Grundkosten, was in gleicher Weise für Baukosten, somit für den voraussichtlichen Gesamtaufwand gilt, regelmäßig die Me... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG verfügt in der Bundesrepublik Deutschland über eine Zweigniederlassung, die ebenfalls in der Rechtsform einer KG (mit gleichen Beteiligungsverhältnissen) geführt wird. Diese Zweigniederlassung dient dazu, Erzeugnisse der Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob in der Bilanz der Beschwerdeführerin zum 31. Dezember 1983 ausgewiesene Forderungen an ihr... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;HGB §161;
Rechtssatz: Der Betrieb einer Kommanditgesellschaft ist einkommensteuerlich den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen (sogenannte Bilanzbündeltheorie). Daraus folgt, daß von zwei oder mehreren Kommanditgesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen und demselben Betriebsgegenstand ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Bei Aufzeichnungen, die der Aufspaltung und Zuweisung des Gewinnes an einzelne (hier im Ausland) Betriebsstätten dienen, handelt es sich lediglich um Verrechnungskonten, die weder Forderungen noch Verbindlichkeiten iSd für die Gewinnermittlung maßgebenden Betriebsvermögen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Durch die Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und die Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Da für die Gewinnermittlung innerhalb eines Zurechnungssubjektes keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen können, sind die von einem inländischen Betrieb seiner ausländischen Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen in Wahrheit bloße ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Forderungen aus Lieferungen der ausländischen Zweigniederlassung an ausländische Abnehmer können nicht als ident mit jenen Forderungen bezeichnet werden, die als bloße Verrechnungsposten zwischen dem inländischen Betrieb und seiner ausländischen Zweigniederlassung in der Bilanz des inl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ob PKW-Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind oder ob der Steuerpflichtige das amtliche Kilometergeld geltend machen kann, hängt davon ab, ob der PKW ein Gegenstand des Betriebsvermögens ist (Hinweis: Doralt, EStG2, § 4 Textziffer 330 "Kraftfahrzeugkosten"). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Gehört ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte, dann gehört es damit zwingend zum Betriebsvermögen des Betriebes selbst. Eine Aufspaltung des Betriebsvermögens in rechtlich selbständige Vermögensbereiche der einzelnen Betriebsstätten kommt nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Daß bei Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und der Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen so vorzugehen ist, als ob die im Ausla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Ein Betrieb kann zwar aus mehreren Betriebsstätten bestehen, für die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist es aber unerheblich, welcher Betriebsstätte sie zuzurechnen sind. Dies gilt auch für im Ausland gelegene Betriebsstätten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...