RS Vwgh 1995/1/26 94/16/0149

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Erwerbsvorgang nicht in einen steuerbefreiten und einen steuerpflichtigen Teil aufgespalten werden (Hinweis E 18.10.1984, 82/16/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160149.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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