RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §12;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
EStG 1972 §4 Abs1;
HGB §335;

Rechtssatz

Anders als bei stillen Rücklagen iSd § 12 EStG 1972 trägt das im Falle des Erwerbs einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zu zahlende Nutzungsentgelt, ähnlich wie eine Miete, (auch) dem Umstand Rechnung, daß das genutzte Wirtschaftsgut (Kapital) durch die Nutzungsdauer eine Werteinbuße erleidet bzw erleiden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140214.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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