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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §12;Rechtssatz
Anders als bei stillen Rücklagen iSd § 12 EStG 1972 trägt das im Falle des Erwerbs einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zu zahlende Nutzungsentgelt, ähnlich wie eine Miete, (auch) dem Umstand Rechnung, daß das genutzte Wirtschaftsgut (Kapital) durch die Nutzungsdauer eine Werteinbuße erleidet bzw erleiden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140214.X04Im RIS seit
20.11.2000