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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §12;Rechtssatz
Daß jener bilanzierende Vertragsteil, der sich zu Wertsicherungszahlungen verpflichtet hat, dieser Verpflichtung bereits während der Laufzeit der Kapitalnutzung durch entsprechende Passivierungen Rechnung tragen muß, ergibt sich aus dem Imparitätsprinzip und steht der "hinausgeschobenen" Gewinnrealisierung beim Empfänger nicht entgegen. (Hier Erwerb einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140214.X06Im RIS seit
20.11.2000