RS Vwgh 1994/12/14 89/16/0094

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Für die Befreiung eines Erwerbsvorganges von der Grunderwerbsteuer ist nicht von rechtserheblicher Bedeutung, ob in einem bestimmten Gebiet Wohnstätten unter Umständen bereits wegen der Höhe der dort gewöhnlich anfallenden Grundkosten, was in gleicher Weise für Baukosten, somit für den voraussichtlichen Gesamtaufwand gilt, regelmäßig die Merkmale einer Arbeiterwohnstätte nicht aufweisen werden (Hinweis: E 29.1.1981, 81/16/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989160094.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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