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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Für die Befreiung eines Erwerbsvorganges von der Grunderwerbsteuer ist nicht von rechtserheblicher Bedeutung, ob in einem bestimmten Gebiet Wohnstätten unter Umständen bereits wegen der Höhe der dort gewöhnlich anfallenden Grundkosten, was in gleicher Weise für Baukosten, somit für den voraussichtlichen Gesamtaufwand gilt, regelmäßig die Merkmale einer Arbeiterwohnstätte nicht aufweisen werden (Hinweis: E 29.1.1981, 81/16/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989160094.X02Im RIS seit
20.11.2000