Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §23aEStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §37VwRallg
Rechtssatz: Über die Fragen, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen (insbesondere gemäß § 37 EStG 1988) unterliegen, ob zunächst nach § 23a EStG 1972 nicht ausgleich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37;
Rechtssatz: Eine Außerordentlichkeit der Einkünfte iSd § 37 EStG 1972 ist nur dann gegeben, wenn die Einkünfte ausnahmsweise und einmalig in einem bestimmten Jahr angefallen sind (Hinweis E 24.1.1984, 83/14/0081, 0082) sind. Bei einem auf mehrere Jahre verteilten Zufließen kann die angestrebte Tarifbegünstigung nicht in Frage kommen. Außerordentlic... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat - jedenfalls bis zum Jahre 1981 - einen Möbelhandel betrieben. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten sind Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen des Beschwerdeführers für die Jahre 1983 bis 1985 enthalten. Weiters befinden sich in den Akten Bilanzen zu den Stichtagen 31. Dezember 1983, 1984 und 1985 sowie Verlust- und Gewinn-Rechnungen für die Jahre 1983, 1984 und 1985. In den Bilanzen sind verschiedene Wirt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0193 1 Stammrechtssatz Der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes), auf den der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Zu den wesent... mehr lesen...
Aus der Tätigkeit "Handel von Grundstücken" bezog der Beschwerdeführer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Wille des Beschwerdeführers war auf eine große Zahl von Grundstücksumsätzen gerichtet, tatsächlich erschöpfte sich seine Tätigkeit im Ankauf eines Grundstückes im Jahr 1985 (Kaufpreis S 545.000,--) und im Verkauf desselben Grundstückes am 8. Oktober 1987 (Verkaufspreis S 500.000,--). Für die Jahre 1985 und 1986 ermittelte der Beschwerdeführer aufgrund der Gewinnermittlung nach § 4 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/23 90/14/0130 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1972 ist eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften, die sonst verteilt auf mehrere Wirtschaftsperioden zu erfassen wären. Außerordentliche Einkünfte liegen demnach nur dann ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für innere Medizin. Am 19. September 1980 kam es in der über der Ordination des Beschwerdeführers gelegenen Wohnung zu einem mehrere Stunden andauernden Wasseraustritt, wodurch in den Ordinationsräumen - die zum Zeitpunkt des Schadensfalles wegen Urlaubs geschlossen waren - größere Schäden, und zwar an Wänden, Fußböden, Einrichtungsgegenständen und den technischen Geräten, entstanden. Der Beschwerdeführer erhielt im Zusammenhang mit diesem Schaden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §37;StGG Art2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0088 3 Stammrechtssatz Der VwGH hält seine Auffassung, daß § 37 EStG 1972 nur bei zusammengeballtem Anfall von Einkünften anzuwenden sei, für sachlich gerechtfertigt und daher für verfassungsrechtlich unbedenklich.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Mitglieder einer Grundstücksgemeinschaft, welche in der Erklärung der Einkünfte für 1986 den ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 2 Z. 4 EStG 1972 für einen Betrag in der Höhe von S 2 Mio beantragte. Dieser Betrag stelle eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen auf Grund einer vorzeitigen Kündigung durch einen Mieter dar. Das Finanzamt gab dem Antrag keine Folge, weil keinerlei Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung bei Beendigung des Mietve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Es steht dem Begriff der "Entschädigung" nicht entgegen, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten eine Vereinbarung über die Abgeltung eines drohenden Schadens trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besaß 50 % der Anteile an einer Aktiengesellschaft, bei der er auch bis zum 8. Februar 1985 Vorsitzender des Vorstandes war. Über das Vermögen dieser Aktiengesellschaft wurde am 12. Februar 1985 ein Insolvenzverfahren (Ausgleich mit Anschlußkonkurs) eröffnet. Der Beschwerdeführer meldete im Insolvenzverfahren unter anderem Forderungen aus Pensionsansprüchen an. Auf den im Insolvenzverfahren kapitalisierten, laut Beschwerdeergänzung allein beschwerdegegenständliche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §37;StGG Art2;
Rechtssatz: Der VwGH hält seine Auffassung, daß § 37 EStG 1972 nur bei zusammengeballtem Anfall von Einkünften anzuwenden sei, für sachlich gerechtfertigt und daher für verfassungsrechtlich unbedenklich. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug u.a. über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer OHG und über die Festsetzung der Gewerbesteuer dieser Gesellschaft jeweils für 1985 entschieden. Bei diesen Entscheidungen kam die Berücksichtigung eines laufenden Gewinnes aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Liegenschaft zum Tragen. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter der OHG. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37;
Rechtssatz: Ergeben sich im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte gegen eine Betriebsaufgabe in einem früheren Jahr und gegen eine Teilbetriebsveräußerung im Streitjahr, aber für eine sich über eine längere Zeit erstreckende Liquidation, so ist die AbgBeh nicht verpflichtet, wei... mehr lesen...
Ihrem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid unterstellte die belangte Behörde, gestützt auf die Ergebnisse einer Betriebsprüfung (BP), deren Bericht sich allerdings nicht in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens findet, folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft habe bis zum Jahre 1984 an zwei verschiedenen Standorten zwei Parfumeriehandlungen (Einzelhandelsbetriebe) geführt (Teilbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 431;
Rechtssatz: An der Beurteilung der Handelsware als wesentliche Grundlage eines Einzelhandelsbetriebes ändert es nichts, daß die aus ihrem laufenden Verkauf erzielten Erträge laufenden Gewinn (und nicht Veräußerungsgewinn) bilden. Zweck der Regelungen des § 24 in Verbindung mit §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 431;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes), auf den der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Zu den wesentlichen Grun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag67 Versorgungsrecht
Norm: EStG 1972 §37;HVG §25; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 55;
Rechtssatz: Ein Entgelt, das ein Handelsvertreter gem § 25 Handelsvertretergesetz bei Auflösung seines Vertragsverhältnisses von seinem Geschäftsherrn erhält, ist nicht dem begünstigten, sondern dem normalen Steuersatz zu unterwerfen. Diese Ansicht wird auch von der Le... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37;EStG 1972 §6 Z8;
Rechtssatz: Kommt es wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung in einem Veranlagungsjahr, ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahre der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben. Der gegenteiligen Auffassung (vgl Stoll, Ren... mehr lesen...