RS Vwgh 1991/10/17 89/13/0261

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Veröffentlicht am 17.10.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1;
EStG 1972 §37;
StGG Art2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0088 3

Stammrechtssatz

Der VwGH hält seine Auffassung, daß § 37 EStG 1972 nur bei zusammengeballtem Anfall von Einkünften anzuwenden sei, für sachlich gerechtfertigt und daher für verfassungsrechtlich unbedenklich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130261.X03

Im RIS seit

17.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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