RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1991
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1;
EStG 1972 §37;
VwRallg;

Rechtssatz

Es steht dem Begriff der "Entschädigung" nicht entgegen, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten eine Vereinbarung über die Abgeltung eines drohenden Schadens trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten