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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37;Rechtssatz
Kommt es wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung in einem Veranlagungsjahr, ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahre der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben. Der gegenteiligen Auffassung (vgl Stoll, Rentenbesteuerung3, S 172 und 176, Fußnote 8; Platzer, Handbuch der Sonderbilanzen, S 47), daß in Höhe des bei Übertragung negativen Kapitalkontos ein Veräußerungsgewinn anfalle, der (anders als die laufenden Rentenbezüge) als fest bestimmter Kaufpreisteil entsprechend dem Sollprinzip der Sofortbesteuerung nach dem Vorzugstarif des § 37 EStG unterliege, vermag sich der VwGH nicht anzuschließen. *
E 28.4.1987, 86/14/0175 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140175.X02Im RIS seit
12.12.2000