RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0175

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37;
EStG 1972 §6 Z8;

Rechtssatz

Kommt es wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung in einem Veranlagungsjahr, ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahre der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben. Der gegenteiligen Auffassung (vgl Stoll, Rentenbesteuerung3, S 172 und 176, Fußnote 8; Platzer, Handbuch der Sonderbilanzen, S 47), daß in Höhe des bei Übertragung negativen Kapitalkontos ein Veräußerungsgewinn anfalle, der (anders als die laufenden Rentenbezüge) als fest bestimmter Kaufpreisteil entsprechend dem Sollprinzip der Sofortbesteuerung nach dem Vorzugstarif des § 37 EStG unterliege, vermag sich der VwGH nicht anzuschließen. *

E 28.4.1987, 86/14/0175 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140175.X02

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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