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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0193 1Stammrechtssatz
Der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes), auf den der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Zu den wesentlichen Grundlagen eines Einzelhandelsbetriebes zählt aber jedenfalls die Handelsware. Solange noch (von einzelnen nicht oder nur schwer verkäuflichen Restposten Ladenhüter abgesehen) Handelsware vorhanden ist und laufend veräußert wird, kann nicht davon gesprochen werden, daß dem Betrieb bereits die wesentlichen Grundlagen entzogen sind und der Betrieb somit endgültig und abschließend aufgegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130185.X02Im RIS seit
20.11.2000