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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ergeben sich im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte gegen eine Betriebsaufgabe in einem früheren Jahr und gegen eine Teilbetriebsveräußerung im Streitjahr, aber für eine sich über eine längere Zeit erstreckende Liquidation, so ist die AbgBeh nicht verpflichtet, weiteren diesbezüglichen Fragen von Amts wegen nach zu gehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140006.X02Im RIS seit
02.07.2001