Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 431;Rechtssatz
Der Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes), auf den der Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist, ist jener, in dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Zu den wesentlichen Grundlagen eines Einzelhandelsbetriebes zählt aber jedenfalls die Handelsware. Solange noch (von einzelnen nicht oder nur schwer verkäuflichen Restposten Ladenhüter abgesehen) Handelsware vorhanden ist und laufend veräußert wird, kann nicht davon gesprochen werden, daß dem Betrieb bereits die wesentlichen Grundlagen entzogen sind und der Betrieb somit endgültig und abschließend aufgegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130193.X01Im RIS seit
23.05.1990