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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/14/0076 4Stammrechtssatz
Eine Verschiebung des Hochzeitstermines aus wichtigen und unvorhergesehenen Gründen vermag an der Zwangsläufigkeit der Hingabe einer Heiratsausstattung dann nichts mehr zu ändern, wenn der Zeitpunkt der Hingabe im angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich vorgesehenen Eheschließungszeitpunkt lag (Hinweis E 17.2.1988, 86/13/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150071.X03Im RIS seit
20.11.2000